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Kauf- und Zahlungsmodalitäten
In Spanien ist es nicht unüblich
den Verkaufspreis im Vertrag niedriger festzuhalten, als er
tatsächlich ist. Dies spart Steuern für Käufer und
Verkäufer und wird von spanischen Behörden in einem gewissen
Umfang geduldet. Achten Sie jedoch darauf, das Sie mindestens zwei
drittel des wirklichen Preises verbriefen. Der notarielle
Vertrag ist trotz Unterverbriefung gütig, im Gegensatz zu
deutschem Recht.
Ausländer, die von einem spanischen
Staatsbürger eine Immobilie kaufen, müssen nachweisen, dass
das Geld aus dem Ausland kommt. Bei einer Barbezahlung müssen
Sie also eine Bescheinigung der Grenzpolizei vorlegen.
Wenn Sie eine andere Person in Ihrem Auftrag
bevollmächtigen müssen, erteilen Sie in jedem Fall eine
Vollmacht die nicht umfassend ist. Stellen Sie eine Vollmacht nur
nacheinander für jedes einzelne Geschäft aus.
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