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Risiken und Tipps für Neubau und Wiederverkauf
Versichern Sie sich in jedem Fall vor Vertragsabschluß das eine Baugenehmigung für das zu erwerbende Grundstück vorliegt.
Bestehen Sie immer auf eine Absicherung nach dem
Spanischen Avalgesetz. Dies ist eine Verordnung, welche mit der
deutschen Makler- und Bauträgerordnung zu vergleichen ist. Damit
sichern Sie sich gegen den Verlust Ihres Geldes ab, falls der
Bauträger in der Bauphase pleite gehen sollte.
Es ist anzuraten, circa zehn Prozent der
Bausumme zurückzuhalten, als Absicherung gegen Baumängel.
Wenn Sie den gesamten Kaufpreis gezahlt haben, ist eine Baufirma
eventuell nicht motiviert, alle Baumängel zu beseitigen.
Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren
wieder verkaufen, müssen Sie eine Grundstücksgewinnsteuer
beziehungsweise eine Wertzuwachssteuer zahlen.
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